Pressefreiheit? am A*sch

Das sogenannte globale Sicherheitsgesetz in Frankreich wurde am 20.11. von der Nationalversammlung verabschiedet. Demonstrationen und Proteste in Frankreich haben erreicht, dass der Artikel 24 aus dem Loi Secure Globale komplett neu geschrieben wird.
 
Was beinhaltete der Artikel? Videos, Fotos und Medien, die von der Polizei im Einsatz aufgenommen werden, dürfen nicht veröffentlicht werden, wenn sie das körperliche oder seelische Wohlbefinden der Polizist*innen gefärdet ist. 
Was soll das bedeuten? Diese sehr unkonkrete Formulierung bietet viel Raum für unterschiedliche Auslegungen. Wer entscheidet, wann das geistige und körperliche Wohlbefinden gefärdet ist? Vor allem bedeutet es, dass französiche Demonstrant*innen und Journalist*innen Angst haben müssen sich  mit der Veröffentlichung von dokumentierter Polizeigewalt strafbar zu machen. Die Repressionen sind bis zu 45.000 Euro Strafe und einem Jahr Gefängnis. 
Die Begründung? Schutz der Polizei vor Bloßstellung, Verleumdumg, Sicherstellung des „Guten Rufes der französichen Polizei“. Der französiche Innenminister und Vorsitzender von Mancros Regierungspartei LREM bezeichnet den Artikel als Ausgleich. Ausgleich wofür nochmal???
Der Artikel 24 soll nun überarbeitet werden.
Was soll das heißen? Organisationen, wie Reporter Ohne Grenzen  und französiche Menschenrechtsorganisationen fordern die vollständige Streichung des Artikels. Ersatzlos. Diese Forderung tragen wir mit.
Medien mussten in den letzten Jahren viel zu viele Verbrechen von seiten der Polizei aufdecken. Sie sind die einzige Waffe gegen gewaltsames, rechtswidriges, rassistisches und sexistisches Verhalten der Polizei. Eine Einschränkung, eine Unterdrückung dieser Waffe darf in keiner Form möglich sein. 
Das französiche Innenminesterium ist dokumentierter Polizeigewalt in der Vergangenheit vor allem mit konsequenter Ignoranz begegnet. Die Grundhaltung der Regierung sollte damit klar werden. Noch viel klarer wird sie, wenn mensch die Ansätze und Versuche ähnliche Vorschläge, wie den Artikel 24, durch die Nationalversammlung zu bringen betrachtet. Auf der anderen Seite ist die Rechtagrundlage bezüglich des Filmens und Fotografierens der Polizei in Frankreich im Gegensatz zu Deutschland, eindeutig. Es ist klar erlaubt, wenn es nicht der Beleidigung dient (diese wäre aber auch mit weniger hohen Repressionen verbunden als der Artikel 24). 
Der Artikel ist eine eindeutige Einschränkung der Pressefreiheit und die Frage nach dem Warum bleibt. Denn warum sollte es verboten sein, Polizeigewalt aufzuzeichnen, wenn es keine gibt? Noch absurder wird der Gedanke, wenn Mensch bedenkt, dass das Problem der Polizeigwalt keineswegs auf Einzelfällen beruht, sondern ein tief verankertes und strukturelles Problem ist. Ein Problem, das heruntergeredet und realativiert wird und außerdem intransparent ist.
Der Gesetzesentwurf der französichen Regierung damit nicht nur verfassungswidrig, sondern genauso ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich gegen ständige Verschäfrungen des Polzeigesetzes einsetzten, Polizeigewalt erleben und erlebt haben. Und das weltweit. 
Wir sollen der Polizei verttrauen? Nun: Vielleicht würde mensch euch vertrauen, wenn ihr nicht rassistisch wärt. Und vielleicht würde mensch euch vetrauen wenn ihr die Rechte von Menschen achten würdet. Und vielleicht würde mensch euch vetrauen, wenn ihr keine Schusswaffen mit euch tragen würdet. Vielleicht aber auch nicht.